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Corona: Überarbeitetes Schutzkonzept

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Corona: Überarbeitetes Schutzkonzept

Mit den neuen Corona-Regeln des Kanton Bern, die am kommenden Montag (12. Oktober 2020) in Kraft treten, ist auch das TV Aarwangen-Schutzkonzept angepasst worden. Im Downloadbereich «Verein -> Downloads» könnt ihr dieses, die neuen BAG-Verhaltensregeln und die Maskentragpflicht-Verordnung herunterladen.

Im Folgenden ein Auszug aus der Aktualisierung des Schutzkonzeptes:


2.1 An- und Abreise zum Trainingsort

Um die Abstandsregeln von 1.5 Metern einhalten zu können, ist auf Fahrgemeinschaften zu verzichten.

2.3 Grundsätzliches

Maskentragpflicht: Ab Montag, 12. Oktober 2020, besteht in allen Innenräumen im Kanton Bern Maskenpflicht. Dies gilt in allen Bereichen, in denen keine sportlichen Tätigkeiten ausgeführt werden, insbesondere auch in den Garderoben und allen weiteren Bereichen der uns zur Verfügung stehenden Turnhallen. Während des Trainings in den Turnhallen besteht jedoch keine Maskentragpflicht.

Ausnahmen von der Maskentragpflicht in Innenräumen gem. Maskentragpflichtverordnung vom 07.10.2020:
Von der Pflicht ausgenommen sind:

  • Kinder vor ihrem 12. Geburtstag und
  • Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können.

Widerhandlungen gegen die Vorschriften der Maskentragpflichtverordnung können strafrechtlich geahndet werden. Diese Verordnung gilt bis zum 31.01.2021.

6.4 Alle:

Maskenpflicht (ausser während des Trainings im Trainingsbereich)


Wir bitten euch alle eindringlich, die neue Version des Schutzkonzeptes genau durchzulesen und die geforderten Massnahmen und Hygienevorschriften mit grösster Sorgfalt einzuhalten.

Wir wünschen euch viel Spass in den Trainings.

Der Vorstand